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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kapseln / Tabletten / Pulver und flüssige NEM

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB
1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma NemPro GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund unserer eigenen allgemeinen
Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners. Sofern
es sich bei dem Vertragspartner um einen Vollkaufmann handelt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle
künftigen Geschäfte, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der NemPro GmbH werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, sofern sie von uns vorab schriftlich bestätigt oder genehmigt
wurden. Mündliche Nebenabsprachen sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung als nichtig anzusehen.

2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Preis versteht sich für Lieferungen im Inland zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2.2 Es finden die Incoterms 2010 Anwendung, soweit nicht anders vereinbart oder spezifiziert.

3. Lieferung, Lieferzeiten und Lieferverzögerung
3.1 Lieferungen unsererseits erfolgen im Inland und soweit nicht anders vertraglich vereinbart DAP gemäß Incoterms 2010 an die in der
Auftragsbestätigung oder Lieferschein angegebenen Versandanschrift (=Bestimmungsort). Lieferungen ins Drittland erfolgen bei frei
Haus Lieferung ausschließlich DDU unverzollt.
Endprodukte: Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, frei Haus gegen Berechnung der anfallenden Versandkosten. Die
Ware wird standardmäßig auf dem Postweg (Deutsche Post / DHL oder DPD) versandt.
3.2 Wir liefern schnellstmöglich. Änderungen des Liefertermins, insbesondere bei Rohstofflieferungen oder Waren, die Fremdrohstoffe
beinhalten, behalten wir uns vor.
3.3 Selbstverständlich werden wir nach bestem Wissen und Gewissen unsere Kunden über Termine und/oder evtl. auftretende
Verzögerungen hinweisen, sofern diese uns selbst rechtzeitig von Vorlieferanten und/oder Spediteuren bekannt gegeben werden.
Sollte eine prompte Lieferung der bestellten Ware aus für uns nicht beeinflussbaren Gründen nicht möglich sein, sind gegebenenfalls
auch Teillieferungen unsererseits zulässig. Überschreitungen der Lieferfristen begründen keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder
Rücktritt vom Vertrag.
3.4 In Fällen der nicht richtigen, vollständigen, rechtzeitigen und/oder vollständig unterbliebenen Selbstbelieferung sind wir berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Fall der nicht vollständigen Selbstbelieferung sind wir nur berechtigt, für den
ganzen nicht erbrachten Teil der Leistung oder einen Teil davon vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden das
Recht zu, seinerseits vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die erbrachte Teilleistung und/oder die Erbringung der
Teilleistungen, wegen derer wir nicht vom Vertrag zurückgetreten sind, für ihn kein Interesse hat.
Ansprüche der Parteien gegen die jeweils andere auf Ersatz der durch den vollständigen oder teilweise erklärten Rücktritt
entstandenen Schäden bestehen nicht.
3.5 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder ruft er die Ware nicht innerhalb vereinbarter oder angemessener Frist ab, so sind wir
nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach unserer Wahl dem Kunden die Ware zu
berechnen und diese unaufgefordert an ihn zu übersenden oder für dessen Rechnung einzulagern.
3.6 Die angegebenen Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.7 Falls wir mit einer Lieferung in Verzug geraten, ist der Kunde, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von
mindestens 21 Tagen gesetzt hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.8 Mit Eintritt eines Annahmeverzugs der gelieferten Ware geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
3.9 Abweichungen von der vereinbarten Liefermenge sind in einer Höhe von 10% zulässig (Minder- bzw. Überlieferung).

4. Rückgaberecht / Widerrufsbelehrung
Die Rückgabe eines bestellten Artikels aus unserer Endprodukte Range ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, ohne Nennung
von Gründen möglich. Dennoch muss der Widerruf innerhalb dieser Zeit schriftlich an uns erfolgen. Die Ware muss ungeöffnet,
unbenutzt und originalverpackt an uns zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Absendung der Ware an uns.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, sofern der Warenwert einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt. Der Kaufpreis wird
umgehend nach Erhalt der Ware per Überweisung zurückerstattet.

5. Mängel
5.1 Offensichtliche Mängel sind durch den Käufer unverzüglich schriftlich und mit detaillierter Mängelliste anzuzeigen. Bei berechtigter
Rüge wird für die reklamierte Menge eine Ersatzlieferung vorgenommen oder wahlweise eine entsprechende Gutschrift an den Kunden
ausgestellt. Für die Ersatzlieferung wird mindestens eine der ursprünglich angesetzten Lieferzeit entsprechende Frist benötigt.
Für Ware die neu produziert werden muss, wird eine entsprechend längere Lieferzeit benötigt.
Falsch bestellte Ware (z.B. Menge/Preis/falscher Artikel) stellt keinen Reklamationsgrund dar und verpflichtet uns in keinerlei Hinsicht
die Ware auszutauschen oder zurückzunehmen. Für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung, Verarbeitung und / oder Lagerung
zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung.
5.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich – erforderlichenfalls durch Anfertigung einer Analyse und/oder Probeverarbeitung
– daraufhin zu untersuchen, ob diese einwandfrei und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Die bei Untersuchung
der Ware feststellbaren Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ergebnisse der ordnungsgemäßen Untersuchung anzuzeigen.
Verborgene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, sobald der Kunde sie bei hinreichender Sorgfalt erkennen kann. Die Ware gilt als
genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht spätestens am 3. Werktag nach Eingang der Ware oder, wenn der Mangel bei der unverzüglichen
Sorgfalt der Untersuchung nicht erkennbar war, spätestens am 3. Werktag nach Entdeckung des Mangels bei uns eingegangen ist.
5.3 Die Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung der Ware, bei der Mängel festgestellt wurden bzw. bei Anwendung äußerster
Sorgfalt hätten festgestellt werden können, erfolgt ausschließlich auf das Risiko des Kunden. Unsere Haftung für Schäden, die dem
Kunden durch eine Fortführung der Verarbeitung oder durch Verkauf entstehen, ist ausgeschlossen.
5.4 Hat der Kunde die Ware rechtzeitig untersucht und die Mängel gerügt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die gelieferte Ware
nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sollte unsere Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen, kann der Kunde nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Liefern wir zum Zwecke der
Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, oder tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten.

6. Produktänderungen und Sonstiges
6.1 Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, durchzuführen.

7. Verwendungszweck / Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Für die Eignung unserer Waren für einen vom Vertragspartner bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Nempro GmbH keine
Garantie. Unsere Empfehlungen für einen Einsatzzweck der Waren sind stets unverbindlich und befreien den Vertragspartner nicht von
einer eigenständigen Prüfung der Waren auf die Eignung für den beabsichtigten Ver-wendungszweck. Dies schließt neben den
Spezifikationen und Rezepturen der Waren auch deren Verpackung und die Kennzeichnung derer ein.
Alle in unseren Dokumenten (wie Spezifikationen und/oder Rezepturen) angegebenen Informationen beruhen auf unserer
Einschätzung und Interpretation der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Diese Dokumente stellen kein verbindliches
Fachgutachten dar, und entbinden den Empfänger nicht von dessen Verpflichtung, eine eigene Prüfung der Rechtslage vorzunehmen.
Wir lehnen ausdrücklich jegliche Verantwortung hinsichtlich der Klassifizierung eines Produktes und/oder eines besonderen
Verwendungszweckes des Produktes, aufgrund der in diesem Dokument gegebenen Informationen ab. Diese Informationen entbinden
den Empfänger nicht aus seiner Pflicht, das entsprechende Produkt hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben
zu überprüfen. Eine Haftung oder Risiken, die mit der Verwendung oder des Marketings des Produktes zusammenhängen, können von
uns nicht übernommen werden, da diese Konditionen außerhalb unserer Kontrolle liegen. Der Verwender des Produktes ist
alleinverantwortlich für die Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Verordnungen, die sich auf die Verwendung des Produktes
beziehen. Eine Markteinführung ist abhängig von der jeweilig zuständigen behördlichen Einschätzung.
Eventuell notwendige Anpassungen, aufgrund rechtlicher Änderungen oder Interpretation, werden in diesen Dokumenten nicht
automatisch durchgeführt oder eine aktualisierte Version erstellt und verschickt.
Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich durch den Vertragspartner und auf dessen Risiko

8. Produktentwicklungen
8.1 Bei Produktionen die aufgrund von Kundenwunsch ohne ausreichenden Lager- bzw. Stabilitätstest durchgeführt werden, kann
keine Garantie für die Stabilität der Ware/des Produktes über die gesamte Laufzeit des Mindesthaltbarkeitsdatums gewährleistet
werden. Die Angabe der Mindesthaltbarkeit beruht auf Erfahrungen und Analysen von vergleichbaren Produkten.
8.2 Muster sind stets unverbindliche Typmuster, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften zuvor oder mit Versand des Musters durch
uns schriftlich zugesichert wurden.

9. Gesetzliche Bestimmungen
Für die Lieferung sämtlicher Waren hat der Käufer die Zulassung und/oder Kennzeichnungspflicht gemäß aller relevanten
Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Gesetzgebungen der jeweiligen Länder zu prüfen. Gerne werden wir auf Anfrage
diesbezüglich Unterlagen und Hilfestellung geben.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnung(en) seitens des Käufers Eigentum der NemPro
GmbH.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken versichert zu halten. Er tritt uns schon jetzt und im Voraus
seine Ersatzansprüche wegen des Verlustes oder eine Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seine Versicherung ab.
10.3 Liegen dem Kunden die objektiven Voraussetzungen für die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Kunde – ohne
dass es einer entsprechenden Aufforderung durch uns bedarf – jede Verfügung über die Vorbehaltsware, gleich welcher Art, zu
unterlassen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware an uns zu melden. In diesem Fall sind wir ferner
berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

11. Zahlung
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge oder andere
Rechnungsbetragmindernde Abzüge sind nicht zulässig, sollten diese nicht vor Auftragserteilung vereinbart und schriftlich durch uns
bestätigt worden sein.

12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug seitens des Käufers stellen wir marktübliche Kosten für Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung. Für den Fall
des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde weiterhin zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die
zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche entstehen. Dies kann auf gerichtlichem Wege oder durch Übergabe an ein
Inkassounternehmen erfolgen.

13. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform
soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Pforzheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt für alle Geschäftsbedingungen und Rechtsbeziehungen
zwischen uns und unserem Vertragspartner.

15. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner und sind ohne diese als nichtig anzusehen.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Our Mission

innovativ & proaktiv

Wir entwickeln Produkte nicht nur nach Kundenwunsch, stoßen wir auf neue und innovative Rohstoffe erstellen wir eigene Produktkonzepte die wir Ihnen gerne anbieten.